Das Deutsche Ständige Schiedsgericht für Wohnungseigentum ist das einzige private Gericht für Streitigkeiten im Wohnungseigentum und ein alternativer Weg zu den oftmals langwierigen Streitigkeiten vor öffentlichen Gerichten. Es ist zuständig für Verfahren von Eigentümern untereinander sowie zwischen diesen und ihren Immobilienverwaltungen. Eine schiedsgerichtliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Wohnungseigentums erfordert immer eine entsprechende Regelung in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung.
Das Deutsche Ständige Schiedsgericht für WEG befindet sich aktuell in Auflösung und nimmt keine weiteren Fälle an.
Mit der Reform des WEG hat sich zum 1. Dezember 2020 eine wesentliche Verfahrensänderung ergeben. Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander nach § 44 Abs. 2 Nr. 1 WEG sind nunmehr auch solche, die das sachenrechtliche Grundverhältnis betreffen. Dies gilt auch, wenn die Wohnungseigentümer in der Gemeinschaftsordnung eine Schiedsvereinbarung getroffen haben. Zuständig ist für solche Streitigheiten nunmehr wegen der Schiedsabrede ebenfalls das Schiedsgericht. Eine Klage vor den staatlichen Gerichten wäre in solchen Fällen unzulässig.