Außergerichtliche Beilegung von Rechtstreitigkeiten im WEG
Außergerichtliche Beilegung von Rechtstreitigkeiten im WEG

SCHNELL, KOMPETENT, GÜNSTIG

Das Deutsche Ständige Schiedsgericht für Wohnungseigentum ist das einzige private Gericht für Streitigkeiten im Wohnungseigentum und ein alternativer Weg zu den oftmals langwierigen Streitigkeiten vor öffentlichen Gerichten. Es ist zuständig für Verfahren von Eigentümern untereinander sowie zwischen diesen und ihren Immobilienverwaltungen. Eine schiedsgerichtliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Wohnungseigentums erfordert immer eine entsprechende Regelung in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung.

AKTUELLER HINWEIS

Mit der Reform des WEG hat sich zum 1. Dezember 2020 eine wesentliche Verfahrensänderung ergeben. Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander nach § 44 Abs. 2 Nr. 1 WEG sind nunmehr auch solche, die das sachenrechtliche Grundverhältnis betreffen. Dies gilt auch, wenn die Wohnungseigentümer in der Gemeinschaftsordnung eine Schiedsvereinbarung getroffen haben. Zuständig ist für solche Streitigheiten nunmehr wegen der Schiedsabrede ebenfalls das Schiedsgericht. Eine Klage vor den staatlichen Gerichten wäre in solchen Fällen unzulässig.

MEHR ÜBER UNS

VEREIN

Der Träger des Deutschen Ständigen Schiedsgerichts ist der am 9. Februar 2005 beim Amtsgericht Bonn eingetragene Verein
"Ständiges Deutsches Schiedsgericht für Wohnungseigentum e. V."
Die Vereinsgründung fand am 28. Oktober 2004 statt.

SCHIEDSRICHTER

Bundesweit führen wir ausgewiesene Experten im Wohnungseigentumsrecht als Schiedsrichter.
Einen Überblick zu den einzelnen Personen finden Sie hier:

VERFAHREN

Die Verfahren werden geregelt über das Wohnungseigentumsgesetz, die Zivilprozessordnung (ZPO) und das Statut des Deutschen Ständigen Schiedsgericht für Wohnungseigentum.

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