Nach Auffassung der Initiatoren des Ständigen Schiedsgerichts eignet sich das wohnungseigentumsrechtliche Verfahren vor den Zivilgerichten besonders, durch ein Schiedsverfahren
ersetzt zu werden. |
|
Die Vorteile des Schiedsverfahrens sind: | |
![]() |
|
eine schnellere Entscheidung, weil das Schiedsgericht lexibel und schnell handeln kann, | |
![]() |
|
eine kürzere Verfahrensdauer, da das Schiedsverfahren in einer Instanz erledigt wird, während das staatliche Verfahren zwei (bei Zulassung der Revision sogar drei) Instanzen durchlaufen kann, | |
![]() |
|
ein schnelleres Erreichen der Vollstreckbarkeit bei Zahlungsunwilligkeit beziehungsweise bei Zahlungsunfähigkeit von Wohnungseigentümern, | |
![]() |
|
die besondere Sachkunde der Schiedsrichter, | |
![]() |
|
eine Verminderung der Verfahrenskosten in den Fällen, bei denen im Verfahren vor den staatlichen Gerichten der Instanzenzug beschritten werden würde, | |
![]() |
|
die Entlastung der staatlichen Gerichte | |
Beim Deutschen Ständigen Schiedsgericht für Wohnungseigentum gehen regelmäßig Anfragen zu seinen Aufgaben und seiner Arbeit ein. Die Wohnungseigentümer vereinbaren zunehmend eine
Schiedsklausel. |